Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bewerber

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jobvermittlung - Burkhardtsdorf

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der privaten Jobvermittlung Burkhardtsdorf, im folgenden JVB genannt, und dem zu vermittelnden Bewerber.

1.Gültigkeit

Für jede Geschäftstätigkeit zwischen JVB und dem Bewerber gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluß

Der Bewerber erklärt mit Absenden bzw. Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der Firma JVB gegenüber, dass Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. JVB ist berechtigt, die Personalien des Bewerbers auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und für die Vermittlung an Dritte (Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen, Kooperationspartner usw.) weiterzuleiten. JVB ist berechtigt, zur besseren Vermittlungsmöglichkeiten des Bewerbers, Bewerbungsbildmaterial (Gesichtsprofile, Ganzkörperprofile) anzufordern bzw. selbst oder durch Dritte von ihm Beauftragte zu produzieren.

3. Honorarvereinbarung im Rahmen der Privaten Arbeitsvermittlung –

im Auftrag von Bewerbern/Bewerberinnen ( folgend Bewerber genannt )

Bewerber, die beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind und denen nach achtwöchiger Arbeitslosigkeit noch keine feste Arbeitsstelle vermittelt wurde und Arbeitslosengeld des Arbeitsamtes beziehen, können einen Vermittlungsgutschein nach SGB III beim Arbeitsamt beantragen. Ebenso verhält es sich bei Bewerbern, die einer Beschäftigung in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme nachgehen. Die Höhe des Auszahlungsanspruchs, nach der Vermittlung eines Arbeitsvertrages durch die JVB, ist der jeweils dem Gutschein zu entnehmende Betrag von meist 2000 €, die Mehrwertsteuer von 19% ist in dem Betrag enthalten. Die Vergütung in Höhe von 1000 € wird nach einem sechswöchigen Beschäftigungsverhältnis und der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitsamt direkt an die JVB gezahlt. Der Bewerber hat sich selbst bei Ablauf des Gutscheins um die Verlängerung beim Arbeitsamt zu kümmern. Vermittelt wird nur in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich, mit einer Mindestbeschäftigungsbefristung von drei Monaten und an einen früheren Arbeitgeber nur, wenn die letzte Beschäftigung - im Jahr vor der Arbeitslosmeldung - weniger als drei Monate versicherungspflichtig angedauert hat.

Wenn der Arbeitslose in eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber vermittelt wird, bei dem er in den letzten 4 Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens drei Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war oder das Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf eine Dauer von weniger als drei Monaten begrenzt ist, wird der VGS von der JVB nicht angenommen.

Der gültige VGS eines Arbeitslosen ist direkt nach Abschluss eines durch die JVB vermittelten Arbeitsvertrages an die JVB zu übergeben. Sollte der Vermittlungsgutschein seine Gültigkeit überschritten haben oder wird er nicht vom Vermittelten an die JVB übergeben, ist der Vermittelte selbst für die Zahlung des Honorars verpflichtet. Bei Nichteinhaltung von vereinbarten Terminen bei einem Arbeitgeber wird eine Aufwandspauschale von 45 €/h netto , plus 19 % MwSt. erhoben. Die Aufwandspauschale beinhaltet: Anschreiben, Telefonate mit dem Arbeitgeber, Arbeitsaufwand, Personalkosten.

Bei Antritt eines Arbeitsvertrages, welcher durch die JVB vermittelt wurde, verpflichtet sich der Arbeitnehmer volle sechs Wochen in diesem Arbeitsverhältnis tätig zu sein. Sollte das Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitnehmers innerhalb der vollendeten sechs Wochen aufgekündigt werden, behält sich die JVB vor, dem Arbeitnehmer die 1. Rate der Vermittlungsprovision von 1000 € in Rechnung zu stellen.

4. Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet durch Kündigung, oder Annahme einer Arbeitsstelle und der damit verbundenen Meldung des Bewerbers. Aus dem Vertrag resultierende Forderungen bleiben bis zur Begleichung bestehen.

5. Kündigung

Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit jederzeit den Vertrag zu kündigen, bei einer Kündigung durch Arbeitsaufnahme des Bewerbers, muß der zukünftige Arbeitgeber mitgeteilt werden, um einen Abgleich der Vorschläge durchführen zu können, andernfalls kann die JVB Kosten für das Einholen der Informationen, dem Bewerber, in Rechnung stellen. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der AG die Aushändigung seiner persönlichen Unterlagen verlangen.

Diese können nach Rücksprache in den Büroräumen der JVB vom Bewerber persönlich abgeholt werden. Eine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt auf Kosten des Bewerbers.

Der Bewerber kann die kostenlose Löschung seiner persönlichen Daten in der Datenbank der JVB verlangen. Die erstellten Unterlagen seitens der JVB werden nicht ausgehändigt. Sie werden noch 3 Jahre lang, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, aufbewahrt und anschließend vernichtet.

6. Haftung der JVB

JVB übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des Bewerbers und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit dem Vermittlungsservice der JVB in Zusammenhang gebracht werden. Weiterhin kann die JVB weder für unkorrekte Angaben in den Vertragunterlagen des Bewerbers verantwortlich gemacht werden, noch für den eventuellen Missbrauch von Informationen des Bewerbers, die an Dritte zur Anbahnung einer Vermittlung zur Verfügung gestellt wurden.

7.Änderung

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftliche gleichwertige wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Stand: AGB der Firma JVB, Burkhardtsdorf am 01.07.2010